Sprechfunkausbildung der Feuerwehren im Landkreis Tirschenreuth

Sprechfunkausbildung der Feuerwehren im Landkreis Tirschenreuth

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Bestätigung BOS (Desktop)

Förmliche Verpflichtung nach §1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes

vom 2. März 1974 (BGBI I S. 547) in der jeweils gültigen Fassung


Ich bin auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten im Sprechfunkverkehr einer der in der Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Nummer 1.1 bis 1.7, ausgeführten Behörde verpflichtet und erkläre:

Mir wurde der Inhalt der folgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) bekanntgegeben:


 

Bestätigungen

Angaben zur Person


Verpflichtet durch den Kreisfeuerwehrverband Tirschenreuth im Zuge der Funkausbildung / Fachbereich 7

Hier mit Ihrem Finger unterschreiben
Datenübermittlung und Datenschutz
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Bestätigung BOS (Mobil)

Förmliche Verpflichtung nach §1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes

vom 2. März 1974 (BGBI I S. 547) in der jeweils gültigen Fassung


Ich bin auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten im Sprechfunkverkehr einer der in der Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Nummer 1.1 bis 1.7, ausgeführten Behörde verpflichtet und erkläre:

Mir wurde der Inhalt der folgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) bekanntgegeben:


 

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Verpflichtet durch den Kreisfeuerwehrverband Tirschenreuth im Zuge der Funkausbildung / Fachbereich 7

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